Asyl

Rechtlich gesehen ist Asyl die Gewährung von Schutz für Personen, die in ihrem Herkunftsland verfolgt werden und aus diesem Grund gezwungen sind, in ein anderes Land zu flüchten. Die Genfer Konvention von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und das Protokoll von 1967 legen fest, unter welchen Bedingungen Asyl gewährt wird. Die Dublin-Verordnung koordiniert das Asylwesen auf europäischer Ebene und sieht insbesondere vor, dass die Gesuchstellenden nicht in mehr als einem Land einen Asylantrag stellen dürfen: Das erste europäische Land, in das die asylsuchende Person einreist, ist für die Prüfung des Gesuchs zuständig.


In der Schweiz ist der internationale Schutz auf Bundesebene mit dem Asylgesetz (AsylG) geregelt, das regelmässig überarbeitet wird. Mit der aktuellsten Version, die häufig kritisiert wurde, sollten die Abläufe fairer ausgestaltet werden (kostenlose Rechtsvertretung für die gesuchstellende Person) und wirksamer werden (Beschleunigung der Verfahren auf Bundesebene). Die Kantone kommen erst später ins Spiel. Sie sind zuständig für die Integration in die Gesellschaft, wenn Asyl gewährt wurde, für die Rückführungen im Falle eines negativen Entscheids, sofern der Wegweisung keine Gründe entgegenstehen, sowie für die Unterbringung und Unterstützung von Gesuchstellenden, bei denen ein erweitertes Verfahren läuft.

Im Jahr 2019 wurden in der Schweiz 14 269 Asylanträge gestellt, 6,5% weniger als im Vorjahr (63,9% weniger als 2015), womit sich die Zahl der Personen im Asylbereich auf 126 400 Personen belief (1,5% der Gesamtbevölkerung und 5,8% der in der Schweiz lebenden ausländischen Bevölkerung). Diese Zahlen beinhalten anerkannte Flüchtlinge (B- und C-Bewilligung), vorläufig Aufgenommene (F-Bewilligung), Personen mit laufendem Asylverfahren (N-Bewilligung) und Personen, die auf ihre Rückführung warten. Mit dem jeweiligen Rechtsstatus sind unterschiedliche Rechte und Pflichten verbunden, insbesondere betreffend Arbeitsbewilligungen, Familiennachzug, Freizügigkeit und Sozialhilfe.

Von den 17 815 erstinstanzlichen Asylentscheiden des Staatssekretariats für Migration im Jahr 2019 waren 31,2% positiv: 3985 Personen wurde der Flüchtlingsstatus zuerkannt und Asyl im Rahmen des Familiennachzugs gewährt, 1566 im Rahmen eines persönlichen positiven Entscheids. Bei rund 8902 Asylsuchenden (50%) wurde der Flüchtlingsstatus abgelehnt, 4953 davon wurden jedoch vorläufig aufgenommen (F-Bewilligung). Die erstinstanzliche Schutzquote wird auf 59,3% geschätzt.

Die Hauptherkunftsländer von Asylsuchenden in der Schweiz (58% aller Gesuche) waren 2019 Eritrea, Afghanistan, die Türkei, Syrien, Algerien und Sri Lanka. Global gesehen kommen die grössten Ströme von Menschen, die internationalen Schutz suchen, jedoch aus Syrien, Venezuela, Afghanistan, Südsudan und Myanmar.



Das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) schätzt, dass es im Jahr 2019 weltweit 79,5 Millionen Vertriebene gab, darunter 45,7 Millionen Binnenvertriebene, 26 Millionen Flüchtlinge, 4,2 Millionen Asylsuchende und 3,6 Millionen ins Ausland geflohene Menschen aus Venezuela. Von den Personen, die ausserhalb ihrer Landesgrenzen Zuflucht suchten, liessen sich 74% in einem Nachbarland nieder. Aus diesem Grund nahmen Entwicklungs- und Schwellenländer etwa 85% der Flüchtlinge (einschliesslich VenezolanerInnen) auf. Die Türkei (3,6 Millionen), Kolumbien (1,8 Mio.), Pakistan (1,4 Mio.), Uganda (1,4 Mio.) und Deutschland (1,1 Mio.) führten die Liste an, während Libanon im Verhältnis zu seiner Bevölkerung die meisten Flüchtlinge aufnahm (Verhältnis 1 zu 7), gefolgt von Jordanien (1:15) und der Türkei (1:23). 2019 gingen in den EU-Ländern 612 700 neue Asylgesuche ein (2015: 1 349 638).

Lisa Iannello – nccr on the move


Weitere Informationen

Zum Beispiel Neftenbach – Die Flüchtlinge und wir, SRF


Staatssekretariat für Migration - Das Asylverfahren